Krankenzusatz Onlinerechner

Über diesen Rechner finden sie unterschiedliche Krankenzusatzversicherungen, die sie auch direkt online abschliessen können.

Der Rechenvorgang kann anonym durchgeführt werden und ein Vertragsabschluss ist selbstverständlich nicht zwingend.

 

Zahnversicherung hochwertiger Zahnersatz ist teuer

 

Die Zahnversicherung macht schöne Zähne bezahlbar

Schöne Zähne sind teuer. Hochwertigen Zahnersatz zahlen Sie als Kassenpatient zum großen Teil aus eigener Tasche. Die private Zahnversicherung hilft, Ihre Kosten niedrig zu halten. Bis zu 100 Prozent Ihres Eigenanteils werden Ihnen je nach Anbieter und Tarif erstattet. Je nach Vertrag leistet die Zahnversicherung für Zahnersatz, Implantate, Keramikverblendungen und Inlays. Hochwertige Tarife zahlen sogar regelmäßige Zahnreinigung und Kieferorthopädie.

 

Welche Leistungen brauchen Sie?

Klären Sie vor Abschluss der Zahnversicherung, welche Leistungen Sie wirklich brauchen. Wer Wert auf festen Zahnersatz legt, sollte eine Zahnversicherung abschließen, die Implantate einschließlich des erforderlichen Knochenaufbaus bezuschusst. Schönheitsbewußte versichern Keramiklösungen auch im Backenzahnbereich. Zahnversicherungen für Kinder sollten kieferorthopädische Leistungen wie hochwertige Zahnklammern übernehmen.

Wichtig: Zahnversicherungen verlangen in der Regel einen aktuellen Zahnbefund. Bekannte Probleme nicht verschweigen, sonst riskiert man den Versicherungsschutz für die Vorschäden.

 

Ein abgebrochener Zahn lässt sich oft retten

Vor allem im Jugendalter sind unsere Zähne unfallgefährdet: Rund ein Drittel aller Kinder und Jugendlichen erleidet bei Schul-, Freizeit- oder Sportunfällen Verletzungen am bleibenden Gebiss. Dank moderner Medizin ist ein abgebrochener Zahn nicht unbedingt verloren. Kommt man schnell genug zum Zahnarzt, können Bruchstücke oft wieder angesetzt und sogar am Leben erhalten werden.

Voraussetzung für die Erhaltung des verletzten Zahns ist allerdings rasches Handeln – ein nicht versorgtes Bruchstück trocknet sofort aus, die Zellen im Zahninneren sterben schon nach 20 bis 30 Minuten ab. Wird der abgebrochene Zahn in einem geeigneten Nährmedium aufbewahrt, verlängert sich die Überlebenszeit allerdings auf 24 bis 48 Stunden. Apotheken bieten seit einiger Zeit so genannte Zahnrettungsboxen an. Damit kann man Zahnbruchstücke bestmöglich versorgen, bis man auf den Behandlungsstuhl des Zahnarztes kommt. Ohne eine Rettungsbox kann man die Überlebenszeit des Zahns nur geringfügig verlängern, etwa durch Einlegen in isotone Kochsalzlösung vom Apotheker oder Einwickeln in Kunststoff-Folie.

Achtung: Normales Wasser ist zum Aufbewahren eines Zahnbruchstücks nicht geeignet. Spätestens nach 30 Minuten muss das Bruchstück in eine Zahnrettungsbox mit Nährmedium umgelagert werden. Zahnrettungsboxen gibt es von verschiedenen Herstellern. Umsichtige Eltern haben eine Rettungsbox schon vorsorglich in der Hausapotheke.

 


 

Bitte fragen Sie uns nach einem Angebot zur Zahnzusatzversicherung.

Sollten Sie Hilfe beim Umgang mit dem Onlinerechner brauchen, setzen Sie sich bitte mit uns direkt mit uns in Verbindung.

 

 

Gesetzliche Pflegeversicherung reicht nicht

Gesetzliche Pflegeversicherung reicht nicht

Wer pflegebedürftig wird, gerät oft in finanzielle Probleme: Die gesetzliche Pflegeversicherung springt im Ernstfall zwar ein, wenn man aus Gesundheitsgründen irgendwann auf fremde Hilfe angewiesen ist. Sie zahlt jedoch abhängig von der Pflegestufe nur bestimmte Pauschalsätze, die für eine optimale Betreuung meist nicht ausreichen.

Krankenzusatzversicherung- heute wichtiger

 

Günstige Krankenzusatzversicherung

Das Modell: Sie bleiben Mitglied Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und schließen zusätzlich eine Kranken-Zusatzversicherung ab, die Ihre Leistungsansprüche auf privates Niveau anhebt.

Wie in der privaten Vollversicherung können Sie die Kranken-Zusatzversicherung durch individuelle Tarifwahl an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen. Mit einer solchen Police lassen sich beispielsweise die Eigenbeteiligungen für Medikamenten- und Behandlungskosten vollständig abfedern.

 


 

Wichtige Lücken schließen

Mit den aktuellen Einschnitten in die gesetzlichen Krankenversicherung wird die Kluft zwischen Kassen- und Privatpatient noch größer. Nicht jeder kann in die Private Krankenversicherung wechseln - mit einem privaten Ergänzungsschutz zusätzlich zu Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung können Sie aber wichtige Lücken schließen.

Die private Krankenzusatzversicherung kommt für Kosten auf, die nicht oder nicht vollständig von den gesetzlichen Kassen übernommen werden - z.B. für hochwertigen Zahnersatz, Brillen und Kontaktlinsen, Naturheilverfahren, für die Vorzugsbehandlung im Krankenhaus und für ärztliche Leistungen im Ausland.

Ob ambulante, stationäre oder Zahnbehandlung - welche Leistungen Sie zusätzlich privat absichern sollten, hängt von Ihren persönlichen Ansprüchen ab. Vergleichen Sie in Ruhe - denn oft ist das Angebot, das Ihre Kasse macht, teurer als der leistungsgleiche Tarif eines privaten Krankenversicherers.

 


 

 

Leistungsumfang

Sie können ganz individuell wählen, welche Leistungen Ihnen wichtig sind. Es steht eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung - mit so genannten stationären Tarifen können Sie bspw. die Chefarztbehandlung im Krankenhaus, die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer oder die Eigenbeteiligung bei Kur- und Klinikaufenthalten versichern.

Auch ein Krankenhaus-Tagegeld oder Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit kann vereinbart werden. Die Kosten für alternative Heilverfahren wie Akupunktur oder Homöopathie, für Zuzahlungen zu Medikamenten oder für medizinische Hilfsmittel wie Hörgeräte lassen sich mit ambulanten Tarifen auffangen.

Angesichts der Leistungskürzungen der gesetzlichen Kassen ist auch die Absicherung von Zahnersatz und Sehhilfen sinnvoll. Eine Pflege-Zusatzversicherung bietet finanziellen Schutz im Pflegefall.

Die private Auslandsreise-Krankenversicherung zahlt die vollen Behandlungskosten im Ausland und im Ernstfall den teuren Krankentransport zurück nach Hause. Je nach gewähltem Tarif können Sie all diese Leistungen Ihren persönlichen Bedürfnissen entsprechend kombinieren.

 


 

Wer sollte sich versichern?

Die Lücken im Leistungsspektrum der gesetzlichen Kassen werden immer größer. Grundsätzlich kann jeder gesetzlich Krankenversicherte seine Versorgung durch einen guten Ergänzungsschutz auf Privatniveau bringen - egal ob Angestellter, Arbeiter, Selbstständiger, Hausfrau, freiwilliges Mitglied oder Pflichtmitglied einer gesetzlichen Kasse.

Wer bereits eine private Kranken-Vollversicherung besitzt, sichert sich Extra-Leistungen am besten durch den Wechsel in einen leistungsstärkeren Tarif bei seinem privaten Krankenversicherer. Ob und in welchem Leistungsumfang zusätzliche Absicherungen notwendig sind, hängt von Ihren individuellen Ansprüchen und Bedürfnissen ab.

Sinnvoll ist die private Krankenzusatzversicherung für alle, die sich erstklassige medizinische Leistungen sichern und ihre finanzielle Belastung im Krankheitsfall verringern wollen.

 


 

Kosten der Krankenzusatzversicherung

Die Beiträge in der Krankenzusatzversicherung werden auf der Grundlage von Eintrittsalter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss berechnet.

Je früher Sie also eine Private Krankenzusatzversicherung abschließen, desto günstiger ist auch der Beitrag.

 


 

Versicherer beurteilen den Gesundheitszustand
 
Allerdings informieren sich die privaten Krankenversicherer vor dem Abschluss einer Krankenzusatzversicherung über Ihren Gesundheitszustand. Bei der Antragsstellung werden Ihnen Fragen nach Krankheiten in den letzten Jahren, Unfällen, Klinikaufenthalten oder Zahnbehandlungen gestellt.

Für schwerwiegende oder noch nicht ausgeheilte Erkrankungen verlangen die Versicherer oft einen Beitragszuschlag oder schließen einzelne Erkrankungen vom Versicherungsschutz aus. Nicht jede Gesellschaft beurteilt die Risiken gleich - eine Anfrage bei unterschiedlichen Gesellschaften kann sich lohnen.

 


 

Beiträge sind steuerlich absetzbar

Aufwendungen für eine private Krankenzusatzversicherung lassen sich übrigens steuerlich geltend machen: Krankenhaustagegeld und Krankengeld gelten als Vorsorgeaufwendungen und lassen sich in Grenzen als Sonderausgaben absetzen. Das gleiche gilt für die Beiträge zur Pflegezusatzversicherung.

 


 

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