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 Preisunterschiede der gesetzlichen Krankenkassen sind Vergangenheit

Bessere Leistung durch Kassenwechsel

Der Beitrag zur Gesetzlichen wird prozentual vom Einkommen berechnet und von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber etwa zu gleichen Teilen getragen. Wieviel Sie durch einen Kassenwechsel an MEHR-Leistungen erhalten, finden Sie u.A. HIER.

Die Beitragssätze der verschiedenen gesetzlichen Kassen unterscheiden sich heute nicht mehr.

Nur bis zur Bemessungsgrenze

Bei der Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung greift die so genannte Beitragsbemessungsgrenze. Sie liegt 2010 bei 3.712,50 Euro. Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung bemisst sich maximal bis zu diesem Betrag, auch wenn Ihr Einkommen darüber liegt.

Neben der Beitragsbemessungsgrenze gibt es die Versicherungspflichtgrenze: als Arbeitnehmer müssen Sie sich nur dann gesetzlich krankenversichern, wenn Sie nicht mehr als 4.125,00 Euro monatlich verdienen (Stand 2010+2011). Wenn Ihr Einkommen diese Grenze übersteigt, können Sie zu einem privaten Krankenversicherer wechseln.

 

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