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Muss ich meine private Rente versteuern?

Anders als bei der Riester- oder Rürup-Rente lassen sich die Beiträge zu privaten Rentenversicherungen, die nach dem 31. Dezember 2004 geschlossen wurden, steuerlich nicht mehr als Sonderausgaben geltend machen.

Da die Zahlung von Rentenbeiträgen steuerfrei erfolgt, wurde seit 2005 begonnen, Renten schrittweise zu besteuern, um schließlich ab dem Jahr 2040 eine vollständige nachgelagerte Besteuerung der Renten umzusetzen. Die lange Übergangszeit wurde eingerichtet, um bisherigen und künftigen Rentnern einen Bestandsschutz zuzusichern. Entscheidend für die Höhe der Steuern für Rentner ist dabei das Jahr des Renteneintritts: Mit jedem Jahr, das der Renteneintritt später erfolgt, gilt ein niedrigerer Freibetrag für Renteneinkünfte und somit ein höherer Steuersatz. Dieser Steuersatz gilt für jeden Rentner anschließend lebenslang.

Die Rentner, deren Einkünfte den Freibetrag überschreiten, müssen eine Steuererklärung abgeben, zahlen aber nicht zwangsläufig auch tatsächlich Steuern. Für Rentner existieren ebenso wie für andere Steuerpflichtige Möglichkeiten, ihr zu versteuerndes Einkommen durch das Absetzen bestimmter Ausgaben wie etwa Krankenkassen- oder Pflegeversicherungsbeiträge zu mindern. Zudem liegt der Steuersatz für Renteneinkünfte häufig auf einem niedrigen Niveau, da nur die Summe der Rentenzahlungen zu versteuern ist, die den Freibetrag übersteigt.

Die veränderten Steuerregelungen für Alterseinkünfte haben seit ihrer Einführung immer wieder zu Diskussionen geführt, da viele Rentner nur unzureichend über die neuen Vorschriften unterrichtet sind. Zahlreiche Rentner haben so trotz bestehender Pflicht keine Steuererklärung eingereicht oder versehentlich falsche Angaben gemacht, wodurch die Höhe der Steuerzahlungen falsch berechnet wurde. Allerdings meldet die Rentenversicherung gezahlte Renten an die jeweils zuständige Finanzverwaltung, jeder Steuerpflichtige kann von seinem Finanzamt zur Abgabe einer Erklärung aufgefordert werden .

Sonderfall Kapitalauszahlung

Wenn Sie eine Privatrente mit Kapitalauszahlung wählen, müssen Sie den Ertrag voll versteuern, sofern die Police nach 2004 abgeschlossen wurde. "Ertrag" ist der Unterschiedsbetrag zwischen den von Ihnen eingezahlten Beiträgen und der ausgezahlten Versicherungssumme - ähnlich den Zinsen, die Sie mit einer Geldanlage bei der Bank erzielen.

Tipp: Wenn Sie sich Ihr Kapital erst nach Vollendung des 60. Lebensjahrs und nach Ablauf von zwölf Jahren auszahlen lassen, müssen Sie sogar nur die Hälfte des Ertrags versteuern.

 

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