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So funktioniert die Förderung

 

Vater Staat fördert durch Steuervergünstigungen

 

Die Rürup-Rente wird steuerlich gefördert. Zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung dürfen Sie die Beiträge zu Ihrem privaten Rürup-Vertrag im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen schrittweise als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abziehen - bis zu 20.000 Euro im Jahr bei Ledigen.

Bei Ehegatten verdoppelt sich dieser Betrag auf maximal 40.000 Euro. Für die Jahre 2005 bis 2025 gilt eine Übergangsregelung: 2005 können Sie zunächst 60 Prozent Ihrer Altersvorsorgebeiträge zu Rürup-Rente und gesetzlicher Rentenversicherung (höchstens 12.000 Euro bzw. 24.000 Euro bei Verheirateten) steuerlich geltend machen. In den nachfolgenden Jahren steigt der Anteil von 60 Prozent jährlich um zwei Prozentpunkte, so dass Ihre Beiträge im Jahr 2025 zu 100 Prozent berücksichtigt werden - bis die Grenze von 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Ehepaare erreicht ist.

Zu beachten ist allerdings, dass der als Sonderausgaben abziehbare Beitrag um den bereits steuerfreien Arbeitgeberanteil zu Ihrer gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt wird

 

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