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Für welche Tiere besteht Versicherungspflicht?

Für Pferde besteht noch keine gesetzliche Versicherungspflicht. Wegen der hohen Schadenersatzforderungen, die auf den Freizeitreiter etwa nach einem selbstverschuldeten Verkehrsunfall zukommen können, ist der Abschluss einer Pferdehalter-Haftpflichtversicherung allerdings dringend anzuraten.

Versicherungspflicht für gefährliche Hunderassen

In vielen Bundesländern besteht aber Versicherungspflicht für bestimmte Hunderassen - so etwa in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt.

In Berlin müssen Sie alle Hunde versichern, die Sie nach dem 1. Januar 2005 angeschafft haben. In Baden-Württemberg und Bayern erhalten Sie in der Regel nur bei Nachweis einer Tierhalterhaftpflichtversicherung die Erlaubnis zum Halten eines als Kampfhund eingestuften Tiers. Dazu zählen bspw. Rassen wie Mastiff, Pitbull oder Staffordshire-Terrier.

 

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