Privathaftpflicht Versicherung - Vergleichen Sie Online

 

Wer anderen Schaden zufügt..

Wer ist versichert?
 
Auch ein leichtes Versehen wie z.B. ein Vorfahrtsfehler beim Fahrradfahren oder eine unachtsam weggeworfene Zigarette kann Folgeschäden in Millionenhöhe verursachen. Insbesondere, wenn Personen zu Schaden kommen, können die Schadensersatzforderungen den finanziellen Ruin des Verursachers bedeuten. Eine Begrenzung nach oben gibt es nicht. Die private Haftpflichtversicherung ist ein Muss für jedermann.

Warum brauche ich eine Haftpflichtversicherung?
 
Ob aus Leichtsinn, Missgeschick oder Vergesslichkeit - wenn Sie einen Schaden verursachen, müssen Sie dafür gerade stehen.
Der Geschädigte hat ein gesetzliches Recht auf angemessenen finanziellen Schadensersatz. Dazu gehören die Kosten für Wiederherstellung oder Ersatz beschädigter Gegenstände, außerdem Folgekosten wie etwa ein Nutzungsausfall.
Sind Menschen verletzt, fallen Behandlungskosten und Verdienstausfall an. Oft hat der Verletzte Anspruch auf Schmerzensgeld, bei bleibenden Gesundheitsschäden sogar auf eine lebenslange Rente.
Sie haften mit Ihrem ganzen Vermögen Nicht alle Fälle einer privaten Haftung sind so harmlos wie das beim Fußballspielen zerschossene Fenster oder der Rotweinfleck auf dem Teppich des Nachbarn. Der entstandene Schaden kann so hoch sein, dass er Ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet.
Als Verursacher haften Sie mit Ihrem ganzen Vermögen, mit Haus- und Grundbesitz, mit Bankguthaben, Lohn und Gehalt. Sogar auf eine spätere Erbschaft kann im Ernstfall zugegriffen werden.

 

Was leistet die private Haftpflichtversicherung?

 

Die Haftpflichtversicherung schützt Sie und Ihre Familie vor möglicherweise ruinösen Schadensersatzansprüchen. Der Versicherer prüft zunächst, ob und in welcher Höhe Sie zum Schadensersatz verpflichtet sind. Wenn der Anspruch begründet ist, zahlt er den Schadensersatz, also die Wiedergutmachung in Geld.
Übrigens: die Privathaftpflicht schützt Sie auch als Immobilieneigentümer gegen Schäden, die von Ihrem Haus ausgehen, solange Sie es selbst bewohnen. Auch Ehepartner und Kinder sind selbstverständlich mitversichert. Zudem gilt die private Haftpflichtversicherung auch während vorübergehender Auslandsaufenthalte.

 

Abwehr unbegründeter Ansprüche

 

Gegebenfalls wehrt der Versicherer unbegründete Schadensersatzansprüche ab. Kommt es darüber zum Rechtsstreit mit demjenigen, der den Schadensersatzanspruch stellt, führt Ihr Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten. Die Haftpflichtversicherung bietet also auch eine Art Rechtsschutz bei unberechtigten Haftungsansprüchen. Geldstrafen sind nicht versichert.

 

Die Privathaftpflicht zahlt allerdings nicht für Schäden, die sich die in einem Vertrag gemeinsam Versicherten gegenseitig zufügen. Ebenso ausgeschlossen sind absichtlich herbeigeführte Schäden, Geldstrafen und Bußgelder, reine Vertragsverpflichtungen wie die Rückzahlung von Darlehen oder Schäden durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen - hierfür gibt es die KFZ-Haftpflichtversicherung, die jeder Halter eines Kraftfahrzeuges abschließen muss.

 

 

Wer ist versichert?
Die Haftpflichtversicherung schützt zunächst den Versicherungsnehmer selbst - er ist Vertragspartner mit allen Rechten und Pflichten. Auch die Familienmitglieder des Versicherungsnehmers, Ehepartner und Kinder, sind durch die private Haftpflichtversicherung geschützt.

 

Selbst, wenn keine Ehe geschlossen wurde, kann der Versicherungsschutz auf den Lebenspartner erweitert werden. Dafür muss u.U. der Name des Partners in den Vertrag aufgenommen werden.


Lückenloser Schutz

Der Haftpflichtschutz erstreckt sich sogar auf Haushalts- und Gartenhilfen sowie Babysitter. Kommt beispielsweise ein Nachbar durch Nachlässigkeit Ihres Babysitters während seiner Tätigkeit zu Schaden, zahlt in der Regel Ihre Haftpflichtversicherung.

 

Stirbt der Versicherungsnehmer, besteht der Haftpflichtschutz für die Angehörigen bis zur nächsten Prämienfälligkeit weiter. Zahlt der überlebende Partner die nächste Prämie, wird er automatisch Vertragspartner, der Versicherungsschutz läuft dann lückenlos weiter.

 

 


 

 

Was kostet die Haftpflichtversicherung?
 
Versicherungen kosten Geld - doch wer auf eine Privathaftpflichtversicherung verzichtet, geht ein hohes Risiko ein. Denn Missgeschicke oder Unfälle lassen sich weder voraussehen noch vermeiden.

Wer in solchen Fällen nicht auf seiner Schadensersatzpflicht sitzen bleiben will, braucht einen guten Haftpflichtschutz. Eine private Haftpflichtversicherung für Sie und Ihre Familie mit dem branchenüblichen Leistungsumfang ist schon für einen Jahresbeitrag von weit unter hundert Euro zu haben.

Mittlerweile gibt es einige Anbieter, die für gewisse Altersgruppen oder auch alleinstehende Personen, besonders kostengünstige Tarife anbieten.

Außerdem ist es vielleicht eine Überlegung wert, ob sie für Bagatellschäden nicht selbst aufkommen wollen und so ein preisgünstiger Versicherungsschutz für sie die richtige Wahl ist.

 

 


 

 

Typische Schadensfälle der Privathaftpflicht
 
Das private Haftpflichtrisiko wird oft unterschätzt - oft reicht eine kleine Unaufmerksamkeit, um einen großen Schaden zu verursachen. Und ein folgenschweres Unglück ist schnell passiert: wer hat nicht schon einmal in Eile trotz roter Ampel die Straße überquert, um den Bus noch zu erreichen. Geschieht dadurch ein Unfall, kommt die Haftpflicht für den Schaden auf.

Auch Personenschäden sind nicht selten: stößt man etwa als Fahrradfahrer mit einem anderen Radler zusammen und verletzt seinen Unfallgegner, zahlt man den Schaden aus eigener Tasche, wenn man keine Haftpflichtversicherung besitzt.

Aber auch ein ihnen dienstlich anvertrauter Schlüssel kann hohe Kosten bereiten, wenn eine komplette Schließanlage ausgewechselt werden muss.

 

Kinder verursachen häufig Schäden
 
Besonders häufig sind Schäden durch Kinder, denn Kinder können die Folgen ihres Handelns noch nicht so gut abschätzen wie Erwachsene. Durch unbedachtes Spielen mit dem Feuerzeug kann das ganze Mietshaus niederbrennen, die Gebäudeversicherung des Hauseigentümers nimmt die Eltern des zündelnden Kindes dann in Regress.

Doch so groß muss der Schaden gar nicht sein - beim Fußballspielen auf der Straße landet so mancher Ball nicht im Netz, sondern in der Schaufensterscheibe des Geschäfts nebenan.

 

 


 

Welchen Haftpflichtschutz brauche ich?

 

Der unfassende Schutz einer privaten Haftpflichtversicherung reicht für die Wechselfälle des täglichen Lebens in der Regel aus. Versichert sind Sie übrigens auch als Radfahrer, Skater und während der Ausübung typischer Freizeitsportarten.

 

Bestimmte Fälle müssen jedoch gesondert versichert werden: für Autos, Motorräder, Mofas u.ä. ist eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Wenn Sie ein Segel- oder Motorboot besitzen, brauchen Sie eine Sportboot-Haftpflicht, die aber in den neu aufgelegten Produktlinien bei dem ein- oder anderen Versicherer als Baustein mit eingeschlossen werden können. Besitzer von Pferden, Hunden und anderen größeren Tieren schließen eine besondere Tierhalter-Haftpflichtversicherung ab.

 

Spezielle Haftpflicht für Vermieter und Bauherren
 
Als Besitzer eines Mehrfamilienhauses, Vermieter eines Einfamilienhauses oder Eigentümer eines unbebauten Grundstücks benötigen Sie eine gesonderte Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.

 

Bei kleineren Bauvorhaben bis zu einer veranschlagten Summe von in der Regel 50.000 Euro sind Schäden, die im Zusammenhang mit der Bautätigkeit entstehen, durch die Privathaftpflicht des Bauherren abgedeckt. Für größere Bauten ist der Abschluss einer eigenen Bauherren-Haftpflichtversicherung erforderlich.
 
 
 


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Tierhalterhaftpflicht Versicherung Finanzielle Sicherheit für Sie

Tierschutz-Shop

Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung

Ein Drittel aller Pferde- und Hundebesitzer in Deutschland hat noch immer keine Tierhalter-Haftpflichtversicherung - leichtsinnigerweise, wie ein Blick ins Gesetzbuch zeigt: als Besitzer haften Sie für alle Schäden, die Ihr Tier anrichtet - bis zu einer Dauer von dreißig Jahren für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist für die Halter größerer Tiere dringend zu empfehlen, denn die Behandlungskosten etwa für einen Hundebiss oder der von ausgerissenen Pferden verursachte Verkehrsunfall können richtig teuer werden. In solchen Fällen sind Sie als Tierhalter immer schadenersatzpflichtig - ganz unabhängig davon, ob Ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden kann.

 


 

Was leistet die Tierhalter-Haftpflichtversicherung?

Die Tierhalter-Haftpflichtpolice ersetzt Sachschäden, außerdem die meist wesentlich teureren Personenschäden sowie Vermögensschäden wie z.B. Verdienstausfall, die Dritten durch Ihr Tier entstehen - bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

Versichern können Sie Hunde, Pferde, Ponys, Maultiere, Esel oder Rinder. Übrigens: bei vielen Versicherern verringert sich der Beitrag für jedes zusätzliche Tier gegenüber einem Einzelvertrag.

Pferdehalter, die in Vereinen organisiert sind, können von Gruppenversicherungen profitieren. Auch wer bei der gleichen Gesellschaft noch eine weitere Versicherung hat, bekommt häufig Rabatt.

Versicherungsschutz auch, wenn andere mit Ihrem Hund unterwegs sind

Die Hundehalterhaftpflicht leistet auch, wenn das versicherte Tier mit einer anderen Person als dem Hundehalter selbst unterwegs ist - ganz gleich, ob der Geschädigte ein Mensch oder ein anderes Tier ist.

Für Schäden, die einem Tierhalter durch sein eigenes Tier entstehen, zahlt die Versicherung allerdings ebensowenig, wie für absichtlich herbeigeführte Schäden. Der Versicherungsschutz gilt in der Regel weltweit - in Europa zeitlich unbegrenzt und weltweit meist ein Jahr.

 


 

Welche Tiere sollten Sie versichern?

Schäden durch zahme Kleintiere wie Katzen, Vögel oder Kaninchen sind in Ihrer Privathaftpflichtversicherung geschützt - doch Schäden durch Kleintiere sind selten.

 

Viel öfter werden Personen- oder Sachschäden von größeren Tieren verursacht. Nicht ohne Grund sind deshalb Hunde, Pferde, Rinder, Wildtiere und solche, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden, aus der Privathaftpflicht des Eigentümers ausgeschlossen.

Tierunfälle können teuer werden

Eine separate Tierhalterhaftpflicht ist für die Halter größerer Tiere unbedingt empfehlenswert und in manchen Fällen sogar gesetzlich vorgeschrieben, denn die Behandlungskosten etwa für einen Hundebiss oder ein von ausgerissenen Pferden verursachter Verkehrsunfall können kräftig ins Geld gehen.

 

Und als Tierhalter sind Sie im Rahmen der Gefährdungshaftung immer schadenersatzpflichtig - ganz unabhängig davon, ob Ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden kann oder nicht.

 


 

Für welche Tiere besteht Versicherungspflicht?

Für Pferde besteht noch keine gesetzliche Versicherungspflicht. Wegen der hohen Schadenersatzforderungen, die auf den Freizeitreiter etwa nach einem selbstverschuldeten Verkehrsunfall zukommen können, ist der Abschluss einer Pferdehalter-Haftpflichtversicherung allerdings dringend anzuraten.

Versicherungspflicht für gefährliche Hunderassen

In vielen Bundesländern besteht aber Versicherungspflicht für bestimmte Hunderassen - so etwa in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt.

In Berlin müssen Sie alle Hunde versichern, die Sie nach dem 1. Januar 2005 angeschafft haben. In Baden-Württemberg und Bayern erhalten Sie in der Regel nur bei Nachweis einer Tierhalterhaftpflichtversicherung die Erlaubnis zum Halten eines als Kampfhund eingestuften Tiers. Dazu zählen bspw. Rassen wie Mastiff, Pitbull oder Staffordshire-Terrier.

 


 

Welche Extras bieten Tierhaftpflichtversicherer?

Die Grundleistungen der Tierhalterhaftpflicht sind bei allen Anbietern vergleichbar - ersetzt werden Personen- und Sachschäden an Dritten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

Einige Versicherer übernehmen allerdings auch zusätzliche Leistungen. Je nach Tarif können Welpen des versicherten Hundes bis zum Alter von 6 Monaten beitragsfrei mitversichert sein. Auch die Teilnahme an Hundeschlittenrennen sowie das Training dafür sind je nach Anbieter im Versicherungsschutz enthalten.

Auch Fohlen können mitversichert sein

In der Pferdehalterversicherung sind in umfassenden Tarifen auch die Fohlen des versicherten Pferdes bis zum Alter von 12 Monaten versichert. Die Teilnahme an Pferderennen und Turnieren inklusive Training kann ebenfalls im Versicherungsschutz enthalten sein.

Das gleiche gilt für private Kutschfahrten einschließlich gelegentlicher unentgeltlicher Personenbeförderung. Wer regelmäßig und gegen Bezahlung Kutschfahrten durchführt, benötigt allerdings einen besonderen gewerblichen Haftpflichtschutz.

Information Gewässerschaden

Die Öltank- bzw. Gewässerschadenversicherung

Wenn sich in Ihrem Haus ein Öltank befindet, sollten Sie sich unbedingt durch eine Öltank-Haftpflicht- Versicherung absichern: immerhin können immense Kosten auf Sie zukommen, wenn der Tank einmal undicht wird. Dann müssen nämlich Sie für die Reinigung von Grundwasser, Gewässern und Erdreich aufkommen. Die Öltank-Haftpflicht übernimmt die Kosten, die durch Personen-, Sach- und Vermögensschäden entstehen.

Hohe Versicherungssumme empfohlen

Da Sie nach einer Havarie in voller Höhe für den entstandenen Schaden aufkommen müssen, sollten Sie eine möglichst hohe Versicherungssumme wählen: nicht selten übersteigt der Schaden 1 Million Euro.


Versicherer sofort informieren

Sollte es tatsächlich einmal zu einem Schaden kommen, müssen Sie Ihren Versicherer unverzüglich darüber in Kenntnis setzen. Auch müssen Sie Ihrer Versicherung mitteilen, wenn juristische Schritte gegen Sie eingeleitet wurden.

Bauherrenhaftpflicht schützt vor Schadenersatz

Bauherrenhaftpflicht schützt vor Schadenersatz

Als Bauherr ist man jederzeit für die Sicherheit auf seiner Baustelle verantwortlich. Schon vom ersten Spatenstich an haftet man als Bauherr persönlich und mit seinem ganzen Vermögen für alle Sach- und Personenschäden, die Andere im Zusammenhang mit dem Bauobjekt erleiden. Nur kleinere Bauvorhaben, je nach Gesellschaft in unterschiedlicher Höhe, sind in der privaten Haftpflichtversicherung eingeschlossen. Wird ein Passant von herunterfallen Teilen verletzt, ein Auto beschädigt oder fällt ein spielendes Kind bei schlechter Beleuchtung in einen ungesicherten Kellerschacht, kommt man aus eigener Tasche und im Notfall mit dem gesamten Vermögen für den Schaden auf.

Die private Haftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung - der preiswerte Schutz gegen alle privaten Haftungsrisiken

"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstandenen Schadens verpflichtet“- so steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch – und zwar in unbegrenzter Höhe und lebenslang.

Ein beschädigtes Handy ?...ein Kratzer in Nachbar`s Auto?...wird Sie vielleicht ärgern, aber der Schaden kann aus Ihren Mitteln ersetzt werden - aber wie sieht es bei lebenslangen Rentenzahlungen aus ? Können Sie einfach auf einige Hundert Euro pro Monat einfach so verzichten ?

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Sie haften mit Ihrem ganzen Vermögen

Nicht alle Fälle einer privaten Haftung sind so harmlos wie das beim Fußballspielen zerschossene Fenster oder der Rotweinfleck auf dem Teppich des Nachbarn. Der entstandene Schaden kann so hoch sein, dass er Ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet. Als Verursacher haften Sie mit Ihrem ganzen Vermögen, mit Haus- und Grundbesitz, mit Bankguthaben, Lohn und Gehalt. Sogar auf eine spätere Erbschaft kann im Ernstfall zugegriffen werden.

Wer aus Unachtsamkeit einen Menschen so schwer verletzt, dass dieser nicht mehr arbeiten kann, muss mit Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe rechnen. Diese finanziellen Risiken deckt eine private Haftpflichtversicherung ab. Sie gehört damit zu den besonders wichtigen Versicherungen und sollte in keinem Haushalt fehlen.

Wer ist geschützt?

Mitversichert ist die ganze Familie, auch unverheiratete, volljährige Kinder, die sich noch in der Schul- oder einer unmittelbar daran anschließenden Berufsausbildung oder einem Studium befinden. Bei eheähnlichen Lebensgemeinschaften genießen beide Partner den vollen Schutz, wenn sie namentlich im Versicherungsantrag genannt werden. Wichtig zu wissen: Kinder bis zum zehnten Lebensjahr haften nicht für die von ihnen angerichteten Missgeschicke. Haben die Eltern des Kleinkindes nachweislich ihre Aufsichtspflicht verletzt, zahlt die Haftpflichtversicherung der Familie.

 

 


 

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Onlinerechner für die Privathaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse Darmstadt

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Ein undichter Öltank kann teuer werden.

Was es kostet sich dagegen zu schützen, erfahren Sie in diesem Vergleich

 

 

 

 


 

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