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Was Sie über private Krankenversicherung wissen sollten

Die gesetzlichen Krankenkassen reduzieren in größerem Umfang ihre Leistungen. Private Krankenversicherungen - oder private Zusatz-Versicherungen zur Gesetzlichen Krankenkasse - garantieren Ihnen im Krankheitsfall eine bessere medizinische Versorgung.

 

Was Sie beachten sollten

Grundsätzlich gibt es in Deutschland die Möglichkeit, sich gesetzlich oder privat krankenversichern zu lassen. Für den Versicherungsschutz spielen viele persönliche Faktoren eine Rolle. Eine einmal getroffene Entscheidung kann sich nachhaltig auf die zukünftige finanzielle Situation auswirken.

Welche Krankenversicherung ist also die Richtige? Wie unterscheiden sich die einzelnen Anbieter, welche Leistungen kann man erwarten, welche Aufnahmekriterien gelten?

 

Wer kann sich privat versichern?

Die Jahresentgeltgrenze für gesetzlich versichert beträgt für das Jahr 2014 53.550 EUR. Arbeitnehmer, die zum Stichtag mehr verdienten, können sich ebenso wie Selbstständige und Beamte privat krankenversichern. Eine private Krankenversicherung dürfte vor allem für Singles und Paare, die beider berufstätig sind, interessant sein.

Die private Zusatzversicherung

Für Familien mit Kindern lohnt sich meist eher die gesetzliche Kasse - vor allem, wenn es nur einen Verdiener gibt. Die Familienmitglieder sind dann kostenfrei mitversichert. Diese gesetzlichen Versicherungen können Sie zum Beispiel durch eine private Zusatzversicherung für stationäre Krankenhausaufenthalte aufwerten. Damit können Sie etwa die Kosten für die Behandlung durch den Chefarzt oder die Unterbringung in einem Einzelzimmer finanzieren. Sie haben auch die Möglichkeit, durch Zusatztarife den gesetzlichen Versicherungsschutz im ambulanten Bereich zu komplettieren (Zahnersatz, Brillen).

Freie Versicherungswahl

Die gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich heute nicht mehr in der Beitragshöhe, aber individuell in den gebotenen Leistungen. Seit der Einführung der freien Kassenwahl kann sich jeder Versicherte für eine Krankenkasse mit günstigeren Beitragssätzen entscheiden und so beträchtliche Summen sparen. Dabei gilt: Pflichtversicherte mit einem Jahreseinkommen unter der Bemessungsgrenze haben die Möglichkeit, ihrer alten Kasse bei Kündigung jeweils bis zum 30.09. des Vorjahres zum Beginn eines neuen Kalenderjahres den Rücken zu kehren. Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung die über der Bemessungsgrenze liegen, können die Versicherung jederzeit mit einer zweimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende wechseln. Bei einem Wechsel innerhalb des gesetzlichen Systems gilt hierbei eine Mindestlaufzeit von 18 Monaten.

 

 

 

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