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So funktioniert die Förderung

Staatliche Zulagen und Steuervorteile

Die Förderung der Riester-Rente besteht aus zwei Teilen:

In jedem Jahr werden staatliche Zulagen gutgeschrieben, zusätzlich kann sich ein Steuervorteil im Rahmen des Sonderausgabenabzugs bei der Einkommensteuererklärung ergeben.

Zulagen wachsen bis 2008

Die Zulagen setzen sich aus der Grundzulage und der Kinderzulage zusammen: Seit 2006 gibt es 114 Euro plus 138 Euro je Kind, ab 2008 beträgt die Grundzulage 154 Euro und 185 Euro je Kind. Steuerlich absetzbar sind ab 2006 1.575 Euro und ab 2008 2.100 Euro im Jahr. Das Finanzamt prüft, ob sich ein über die Zulagenförderung hinausgehender Steuervorteil ergibt.

Förderung bis über 90 Prozent

je nach Einkommen und Familienstand erreicht der Anteil der Fördermittel an der Sparleistung circa 30 bis über 90 Prozent. Faustregel: Je mehr Kinder und je geringer das Einkommen, umso größer ist der Anteil der staatlichen Förderung.

 

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