Die gesetzliche Krankenversicherung
Die verschiedenen Krankenkassen bieten im Wesentlichen einheitliche Mindestleistungen, bei einheitlichen Beitragssätzen von derzeit 14,9% - und ab 2011 in Höhe von 15,5 Prozent des persönlichen Monatsbrutto`s. Hinzu kommt noch der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Übrigens...die Arbeitgeber beteiligen sich dann nur noch mit max. 7,3 Prozent am Beitrag zur Krankenversicherung !
Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen ist im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgelegt. Das medizinisch Notwendige wird - bis auf Rezeptgebühren und Zuzahlungen zu ambulanten und stationären Therapien -von allen Kassen bezahlt.
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