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 Leistungsunterschiede der gesetzlichen Kassen

Die Leistungen der Krankenkassen sind zu großen Teilen gesetzlich festgelegt. Das medizinisch Notwendige wird - bis auf die vom Versicherten zu übernehmenden Rezeptgebühren und Zuzahlungen zu ambulanten und stationären Therapien - von allen Kassen bezahlt. Für die Qualität Ihrer medizinischen Behandlung spielt es deshalb nur eine geringe Rolle, bei welcher gesetzlichen Kasse Sie versichert sind.

Spielraum haben die gesetzlichen Krankenversicherer aber bei den Extraleistungen: Manche Kassen bezahlen in Grenzen auch alternative Heilverfahren wie Akupunktur oder Homöopatie. Andere Kassen finanzieren ihren Versicherten ambulante Vorsorgekuren, Gesundheitskurse oder Zusatzimpfungen, die nicht im Pflichtkatalog enthalten sind.

Wenn Sie auf bestimmte Behandlungsarten Wert legen, können Sie sich vor einem Wechsel erkundigen, inwieweit die Kasse, zu der Sie wechseln wollen, die gewünschten Therapien erstattet.

 

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