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Freie Kassenwahl
Als Arbeitnehmer entscheiden Sie selbst, in welcher gesetzlichen Krankenkasse Sie sich versichern.
Sie haben die Wahl zwischen Allgemeinen Ortskrankenkassen, Ersatzkrankenkassen, Betriebskrankenkassen und Innungskrankenkassen.
Ortskrankenkassen und Ersatzkassen sind für gesetzlich Versicherte aus ganz Deutschland geöffnet. Betriebs- und Innungskrankenkassen nehmen oft nur Beschäftigte bestimmter Betriebe oder einzelner Berufsgruppen auf oder begrenzen ihre Aktivitäten per Satzung auf bestimmte Regionen.